Arthritis und Rheuma 2024; 44(05): 351-357
DOI: 10.1055/a-2371-4969
Verbandsnachrichten
Nachrichten des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken e. V.

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie (DGRh) und des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken (VRA) zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vom 13. März 2024 – Teil 11

Christof Specker
Präsident Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e. V.
,
Heinz-Jürgen Lakomek
Geschäftsführer Verband rheumatologischer Akutkliniken e. V.
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Im April 2023 haben der VRA-Vorstand und der DGRh-Vorstand die Arbeitsgruppe „Krankenhausfinanzierung“ gegründet und haben seitdem verschiedene Stellungnahmen z. B. gegenüber dem BMG, der AWMF, der DGIM und den Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages abgegeben.

Teil 2 der Stellungnahme folgt in Ausgabe 6/2024.


Interessanterweise soll das InEK in § 17b Abs. 4c KHG auch damit beauftragt werden, die „Qualität der Versorgung“ zu analysieren. Die Qualitätsanalyse soll nach der Gesetzesbegründung auf Basis der Daten nach § 21 KHEntgG erfolgen. Eine externe Vergabe oder eine Einbindung des IQTiG ist nicht vorgesehen.


Auch Verbringungsleistungen (z. B. Herzkatheruntersuchungen/-eingriffe) würden im neuen Vergütungssystem nicht mehr möglich sein, da eine Abrechnung durch den verbringenden Krankenhausstandort nicht mehr zulässig wäre.




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Article published online:
08 October 2024

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