Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/a-2407-9089
Neue Empfehlungsvereinbarung zu RPK
Die BAR hat ihre Empfehlungsvereinbarung „Rehabilitation für psychisch kranke Menschen“ (RPK) umfassend überarbeitet. Die am 1. August 2024 in Kraft getretene, aktualisierte Fassung der Vereinbarungen von 1986 und 2005 berücksichtigt zwischenzeitlich gewonnene Erfahrungen und veränderte Verhältnisse. Die RPK-Empfehlungsvereinbarung regelt, wie die vier Leistungsträger Kranken-, Renten-, Unfallversicherung und Bundesagentur für Arbeit zusammenarbeiten, um Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Leistungen zur Teilhabe in Rehabilitationseinrichtungen zu gewähren. Die Vereinbarung soll damit einen trägerübergreifenden konzeptionellen Rahmen schaffen, um eine einheitliche Versorgungsstruktur in Rehabilitationseinrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sicherzustellen. Den Leistungserbringern dient sie als Orientierung über die vereinbarten Leistungen.
Publication History
Article published online:
22 October 2024
© 2024. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart,
Germany