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DOI: 10.1055/a-2421-3860
Zivil- und krankenhausrechtliche Anforderungen an Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen – Teil 1
I. Einleitung
Als Gegenleistung für die Wahrnehmung der im Chefarztvertrag vereinbarten Dienstaufgaben erhält der Chefarzt eine Vergütung. Diese Vergütung gliedert sich üblicherweise in eine Festvergütung und eine variable Vergütung. Im Rahmen der variablen Vergütung kommen die eigenständige Einräumung des Liquidationsrechts, die Beteiligung an den vom Krankenhaus liquidierten Einnahmen aus wahlärztlichen Leistungen und eine erfolgsabhängige Vergütung in Form von Zielvereinbarungen in Betracht. Die eigenständige Einräumung des Liquidationsrechts ist in neueren Verträgen auf Grund des bestehenden Kostendrucks im stationären Sektor bzw. der Gewinnmaximierung auf Seiten des Krankenhausträgers kaum mehr zu beobachten. Aus diesem Grund erfreut sich das Instrument der Zielvereinbarung immer stärkerer Beliebtheit. Denn hierdurch kann der Chefarzt zu bestimmten organisatorischen oder monetären Kenngrößen incentiviert werden. Diese gesteigerte Relevanz von Zielvereinbarungen ist ein guter Anlass, auf Zielvereinbarungen und die hierbei zu stellenden rechtlichen Anforderungen näher einzugehen.
Publication History
Article published online:
22 November 2024
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