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Rofo 2025; 197(01): 88-89
DOI: 10.1055/a-2440-3015
DOI: 10.1055/a-2440-3015
DRG-Mitteilungen
Umfrage zur Anerkennung ausländischer MTR

Damit ausländische MTR in Deutschland tätig werden können, müssen diese ein behördliches Anerkennungsverfahren durchlaufen, in dem festgestellt wird, ob die im Ausland erlangte berufliche Qualifikation mit der deutschen MTR-Ausbildung gleichwertig ist. Fehlende Qualifikationen können durch eine Anpassungsmaßnahme (Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) nachgeholt werden.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
02. Januar 2025
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