Rofo 2025; 197(01): 88-89
DOI: 10.1055/a-2440-3015
DRG-Mitteilungen

Umfrage zur Anerkennung ausländischer MTR

Damit ausländische MTR in Deutschland tätig werden können, müssen diese ein behördliches Anerkennungsverfahren durchlaufen, in dem festgestellt wird, ob die im Ausland erlangte berufliche Qualifikation mit der deutschen MTR-Ausbildung gleichwertig ist. Fehlende Qualifikationen können durch eine Anpassungsmaßnahme (Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) nachgeholt werden.



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Artikel online veröffentlicht:
02. Januar 2025

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