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physiopraxis 2025; 23(02): 59
DOI: 10.1055/a-2443-3311
DOI: 10.1055/a-2443-3311
Perspektiven
Die Rechtsfrage: Muss ich offensichtlich radikale Menschen behandeln?

Ein Patient mit deutlich erkennbaren rechtsradikalen Tattoos kommt in meine Praxis. Aufgrund der extremen politischen Richtung möchte ich ihn eigentlich nicht behandeln. Muss ich das trotzdem tun? Ab wann greift das Hausrecht? Was ist, wenn dieser Patient sich rufschädigend auf meine Praxis auswirkt, weil er im Trainingsraum mit diesen Tattoos öffentlich trainiert?
Therapeutin aus Bayern
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
18. Februar 2025
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