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NOTARZT 2024; 40(06): 283-284
DOI: 10.1055/a-2444-6945
DOI: 10.1055/a-2444-6945
Recht in der Notfallmedizin
Aktuelles aus dem Gerichtssaal: zur Aufklärung und zum (Facharzt-)Standard im Notarzteinsatz
Das Urteil des Landgericht München II vom 13.3.2024 (1 O 5113/21)
Das Landgericht München II (LG) hat entschieden: Notfallmedizinische Standardverfahren muss jeder notfallmedizinisch tätige Arzt beherrschen. Ist sofortiges medizinisches Handeln nicht erforderlich und begibt sich ein Notfallmediziner dennoch ohne Not auf ein Fachgebiet außerhalb seiner Qualifikation, so schuldet er den Standard dieses (fremden) Fachgebiets.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
25. November 2024
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