Zentralbl Chir 2025; 150(02): 130-132
DOI: 10.1055/a-2445-0986
Rechtliches – Urteile und Hintergründe

Arztanmerkungen – Das Kleingedruckte (2. Teil)

Albrecht Wienke
Hinweis

* In diesem Beitrag wird bei Personen- oder Amtsbezeichnungen ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit stets die männliche Form verwendet; sie bezieht sich auf Personen jeden Geschlechts.

Individuelle Arztanmerkungen im Aufklärungsbogen ergänzen die Aufklärungsinhalte, dokumentieren individuell das Aufklärungsgeschehen und erleichtern den späteren Nachweis.

Zu den Arztanmerkungen zählen in diesem Sinne u. a. auch Informationen zur Dringlichkeit der Behandlung des Patienten, zur (Begleit-)Medikation, zu den Erfolgsaussichten, zur Gesprächsdauer und zur Nachsorge.

Doch was versteht man im Einzelnen unter diesen individuellen Arztanmerkungen? In einem ersten Teil hatten wir bereits einige Arztanmerkungen erläutert (Individuelles Risikoprofil, Behandlungsalternativen, Verhaltenshinweise, Verständlichkeit der Aufklärung, Einsichtsfähigkeit Minderjähriger). Im Folgenden gehen wir auf weitere Arztanmerkungen näher ein:



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
08. April 2025

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