ergopraxis 2025; 18(03): 45
DOI: 10.1055/a-2464-5995
Perspektiven

Die Rechtsfrage: Muss ich sichtbar radikale Menschen behandeln?

Thomas Schlegel

Ein Patient mit deutlich erkennbaren rechtsradikalen Tattoos kommt in meine Praxis. Aufgrund der extremen politischen Richtung möchte ich ihn eigentlich nicht behandeln. Muss ich das trotzdem tun? Ab wann greift das Hausrecht? Was ist, wenn dieser Patient sich rufschädigend auf meine Praxis auswirkt, weil er sich mit diesen Tattoos in den Praxisräumen aufhält?

Therapeutin aus Bayern



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Article published online:
27 February 2025

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