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DOI: 10.1055/a-2495-3028
Der Gesellschaftsvertrag einer Berufsausübungsgemeinschaft – Überblick – Teil 4

Der Beitrag knüpft an die ersten drei Teile (bng-Infos in der ZfG 8/2024 bis 10/2024) einer mehrteiligen Serie an, die einen Überblick über die Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages über eine ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) gibt. In diesem Teil geht es um Beendigungstatbestände.
Zunächst muss jeder Gesellschaftsvertrag regeln, welche Tatbestände zur Beendigung der Zusammenarbeit in einer BAG führen. Zum Teil sind solche Tatbestände in den gesetzlichen Regelungen schon angelegt. Darüber hinaus erfordert gerade die Zwecksetzung einer BAG – das ist die gemeinsame ärztliche Berufsausübung – die vertragliche Festlegung weiterer Beendigungstatbestände. Außerdem müssen die gesetzlich vorgesehenen Beendigungstatbestände konkretisiert werden.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
10. Januar 2025
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