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DOI: 10.1055/a-2510-7678
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Leistungsgruppen und Qualitätskriterien als Basis der Finanzierung – Krankenhausreform
In Deutschland gibt es etwa 1700 Krankenhäuser, was der Bundesrepublik die höchste Krankenhaus- und Bettendichte in Europa verleiht. Viele Kliniken befinden sich aus verschiedenen Gründen allerdings in einer angespannten wirtschaftlichen Lage. Ein Grund ist die zu niedrige Investitionsförderung durch die Länder.
Seit 2022 arbeiteten verschiedene Akteure unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach die Krankenhausreform aus. Diese hat das Ziel, eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zu sichern und die Behandlungsqualität zu steigern. Nun trat zum 12. Dezember 2024 das zugehörige Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft, das die Reform umsetzt.
Das Gesetz bringt einige Änderungen in der stationären Versorgung mit sich. Zunächst bündelt das KHVVG Leistungen der Krankenhausbehandlung in 65 Leistungsgruppen. Für jede Gruppe gelten bundeseinheitliche Qualitätskriterien, die die Mindestanforderungen an Struktur- und Prozessqualität definieren, welche die Krankenhäuser einhalten müssen. Die Kriterien umfassen z. B. notwendiges Personal und Ausstattung sowie Fachdisziplinen zur Vor-, Mit- und Nachbehandlung der Leistung. Die gesamte Liste findet man im Anhang 1 des KHVVG. Bis Ende 2026 entscheiden nun die Landesbehörden, welche Krankenhäuser welche Leistungsgruppen (LG) auf Basis der Qualitätskriterien anbieten.
Auch die Finanzierung der Leistungen ändert sich. Circa 60 % laufen zukünftig über eine Vorhaltevergütung. Das bedeutet, Kliniken erhalten Geld dafür, dass sie Leistungen anbieten und die vorgesehenen Strukturen bereithalten. Die Höhe der Vorhaltevergütung richtet sich nach der zugeordneten LG. 40 % müssen Kliniken weiterhin über Behandlungsfälle erwirtschaften.
Die wohnortnahe Grundversorgung soll durch eine Bündelung interdisziplinärer und -professioneller Leistungen in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (Level 1i) gesichert bleiben. Diese bieten stationäre, ambulante und pflegerische Leistungen an.
Die Umsetzung der Krankenhausreform nimmt langsam Gestalt an. Anfang März 2025 beschlossen Union und SPD ein Sondervermögen für die Infrastruktur einzurichten, das auch Investitionen in Krankenhäuser umfasst. Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, fordert, dass die Mittel direkt in den Krankenhaus-Transformationsfonds fließen. Dieser ist ein wichtiger Bestandteil der Krankenhausreform. Der Fonds beläuft sich auf bis zu 50 Milliarden Euro und dient dazu, Kliniken bei der Umstrukturierung finanziell zu unterstützen.
hrt


Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
09. April 2025
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