Geburtshilfe Frauenheilkd 2025; 85(04): 374-375
DOI: 10.1055/a-2545-1652
DGGG
Mitteilungen aus der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)

Schwangerschaftsabbruch – Gesetzentwurf birgt Haftungsrisiken für Ärztinnen und Ärzte

Ein im Spätherbst 2024 in den Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs birgt aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) Risiken für die ärztliche Beratung. Im Kern geht es um die im Entwurf vorgeschlagene Ausweitung der Nötigungsstrafbarkeit. Ein juristisches Gutachten stützt die Einschätzung der DGGG, dass mit der Gesetzesänderung Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte entstehen würde. Der Rechtsausschuss des Bundestags befasste sich am 10. Februar 2025 mit dem Gesetzentwurf. Eine Überweisung zur Abstimmung in den Bundestag fand vor der Wahl keine Mehrheit.



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Artikel online veröffentlicht:
03. April 2025

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