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DOI: 10.1055/a-2551-4049
Elektronische Verordnung von Hilfsmitteln (e-Verordnung) – Hilfe oder Problemfall?

Vorbemerkung
Nach dem Wunsch der Politik soll die elektronische Verordnung von Hilfsmitteln Mitte 2027 verpflichtend in den Versorgungsalltag eingeführt werden. Mittels elektronischer Unterstützung soll dabei der bisherige Verordnungsweg vereinfacht und optimiert werden. Hierunter versteht man in aller Regel eine Reduktion unnötiger Bürokratieaufwände, eine Menü-geführte Vorgehensweise, die den Verordner zu einer qualitativ höherwertigen Verordnung führt (in der Regel mit Plausibilitätsprüfungen) und dadurch auch Zeitverluste durch Rückfragen und aufwändige Prüfungen reduziert. Ziel soll eine für den Betroffenen schnellere und qualitativ bessere Hilfsmittelverordnung sein.
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) hat sich bereits mehrfach intensiv mit der Hilfsmittelversorgung und deren Defiziten beschäftigt. Für kranke Menschen mit (drohenden) Behinderungen können Hilfsmittel nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Krankenbehandlung, sondern auch zur Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft leisten. Der Optimierung des Versorgungsprozesses mit Hilfsmitteln kommt deshalb erhebliche Bedeutung zu.
Derzeit sind verschiedene Projektgruppen (Verbände der Krankenkassen, Leistungserbringer-Verbände) bereits mit Pilotprojekten dabei, eine Konzeption für eine elektronische Verordnung und deren Umsetzung zu erarbeiten. Kritisch gesehen werden muss, dass derzeit eine Beteiligung von Ärzten und v. a. von Betroffenenverbänden noch nicht in ausreichendem Maße stattgefunden hat. Sieht man den Zeithorizont (Mitte 2027), so ist das Vorantreiben einer derartigen Entwicklung dringend notwendig. Allerdings müssen hierbei insbesondere die Belange der Betroffenen selbst, das heißt der Menschen mit Krankheiten und Behinderungen berücksichtigt werden. Dies scheint derzeit noch nicht ausreichend gesichert zu sein; denn in den bisherigen Pilotprojektkonzeptionen bestehen noch erkennbare Risiken für den Versorgungsprozess.
Besorgniserregend ist, dass beide Projekte unterschiedliche Herangehensweisen wählen und eine parallele und konkurrierende Entwicklung, insbesondere von EDV-Systemen zur e-Verordnung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung droht und so ein Nebeneinander unterschiedlicher und nicht abgestimmter, uneinheitlicher Vorgehensweisen entsteht. Besonders problematisch wird es, wenn andere oder gar mehrere Träger zuständig sein können oder die Trägerzuständigkeit wechselt.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
08. April 2025
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