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DOI: 10.1055/s-0028-1083804
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Interview Suchttherapie – Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Interview Suchttherapie – Sabine BätzingPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
08. September 2008 (online)

Sehr geehrte Frau Bätzing,
vielen Dank, dass Sie sich für ein Interview zur Verfügung gestellt haben. In dieser Ausgabe der Suchttherapie befinden sich vier Beiträge zur Suchtpolitik aus der Sicht der Suchtforschung. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen einige Fragen zur aktuellen Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung stellen.
Wir möchten mit drei übergreifenden Fragen beginnen.
Inwiefern fließen Erkenntnisse der Suchtforschung in die aktuelle Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung mit ein? Wo sehen Sie hier Stärken? Wo gibt es noch Defizite seitens der Forschung oder auch der politischen Umsetzung?
Bätzing: Bereits im „Aktionsplan Drogen und Sucht” aus dem Jahr 2003, der Grundlage der Drogen- und Suchtpolitik in Deutschland ist, ist festgelegt worden, dass die Suchtforschung die wissenschaftliche Basis für Verbesserungen in Prävention und Behandlung schafft. Wichtig für die Anwendungsorientierung ist eine versorgungsnahe Suchtforschung, die sich mit Risikofaktoren zur Suchtentstehung, Verbesserungen in der Früherkennung und Frühintervention sowie Strategien zur Sekundärprävention und Rückfallprophylaxe beschäftigt. Ambulante Therapieverfahren und Qualitätsmanagement in der ambulanten Praxis sind weitere Forschungsfelder von Bedeutung. Das aktuelle Forschungsinteresse liegt schwerpunktmäßig auf Alkohol- und Tabakkonsum, befasst sich aber auch mit illegalen Drogen. Im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms der Bundesregierung wurden in den letzten Jahren interdisziplinäre Forschungsverbünde aufgebaut, in denen substanzspezifische und substanzübergreifende Fragen bearbeitet worden sind. Durch die Förderung von anwendungsorientierter Forschung in enger KooperaÂtion mit Versorgungseinrichtungen wird darauf abgezielt, die Ergebnisse der Forschung den beratenden und behandelnden Institutionen zugänglich zu machen und dadurch eine Übertragung in den Versorgungsalltag zu gewährleisten. Die Suchtforschung muss an den Hochschulen dauerhaft etabliert werden, damit Forschung und Lehre verknüpft werden können.
Wie beurteilen Sie die Zuständigkeits-struktur in der Sucht- und Drogenpolitik (teilweise ist der Bund, teilweise sind die Länder zuständig)? Ist das einer rationalen und evidenzbasierten Sucht- und Drogenpolitik eher förder- oder hinderlich?
Bätzing: Wir haben in Deutschland nun mal eine föderale Struktur von Zuständigkeiten, von denen gerade auch die Gesundheitspolitik betroffen ist. Im Bereich des Nichtraucherschutzes zeigt sich gerade aktuell, das eine bundeseinheitliche Regelung von Vorteil wäre, denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 30. Juli u. a. diese uneinheitliche Regelung von Ausnahmen zum Nichtraucherschutz gerügt. Wir haben eine ähnliche Situation auch im Bereich der unterschiedlichen Behandlung auf Länderebene von Strafvorschriften zur Einstellung von Ermittlungsverfahren beim Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln vorgefunden, hier ging es vor allem um Cannabis. Ähnliches bei der Frage der Einrichtung von Drogenkonsumräumen oder dem Modellprojekt der diamorphin-gestützten Behandlung, wo es in den Ländern unterschiedliche Vorgehensweisen gibt. Andererseits sind die letztgenannten Projekte auch Beispiele dafür, wie neue und innovative Projekte in den Kommunen entwickelt worden sind, zu einem Zeitpunkt, als die damalige Bundesregierung noch strikt gegen solche Vorstellung eingestellt war. Mit dem „Drogen- und Suchtrat” haben wir im übrigen nun ein Gremium, wo die zuständigen Bundes- und Länderressorts sowie die Verbände der Suchtkrankenhilfe eng eingebunden sind in die Beratungen über neue Felder der Drogen- und Suchtpolitik und wir haben hier große Übereinstimmung in fachlichen Fragen.
Wenn Sie die bundesdeutsche Sucht- und Drogenpolitik – inklusive der Förderung der Suchtforschung – im europäischen Kontext einordnen würden: Wo steht Deutschland?
Bätzing Wir können uns in Europa gut sehen lassen. Wir haben einen übergreifenden Ansatz der Drogen- und Suchtpolitik, der den Umgang mit legalen wie illegalen Suchtmitteln umfasst, wir haben ein differenziertes Hilfesystem, von niedrigschwelligen, suchtbegleitenden bis ausstiegsorientierten Angeboten, ein System der evidenz-basierten Suchtmedizin, ein umfassendes System der medikamenten-gestützten Hilfen und eine enge Abstimmung zwischen Forschung und Praxis.
Als nächstes möchten wir Ihnen jeweils eine speziellere Frage zu den in diesem Heft gewählten Feldern der Suchtpolitik – Tabak, Heroin, Glücksspiel und Alkohol – stellen.
Zur Tabakpolitik: Gibt es ihrerseits Bestrebungen, die Verfügbarkeit von Tabakprodukten dadurch weiter einzuschränken, dass diese nur noch in zertifizierten Verkaufsstellen abgegeben werden dürfen? Damit wäre der Verkauf durch Zigarettenautomaten, Supermärkte und Tankstellen u. ä. ausgeschlossen.
Bätzing: Nein, da eine Lizenzierung des Tabakhandels keine der diskutierten Optionen in den Empfehlung des „Drogen und Suchtrates” vom 9. Juni 2008 für ein „Nationales Aktionsprogramm Tabakprävention” ist. Durch die Einführung von Chipkarten zur Altersfeststellung an Zigarettenautomaten ist dem Jugendschutz zudem schon weitgehend Rechnung getragen und faktisch hat die Umstellung der Automaten schon zu deren Halbierung von 800 000 auf 400 000 in Deutschland geführt. Eine weitere Reduzierung des Tabakkonsums wird eher über andere Mittel wie die Preiserhöhung angestrebt.
Zur Heroinpolitik: Sehen Sie noch Möglichkeiten, die Heroinbehandlung, bei dem ein Wirksamkeitsnachweis vorliegt, bis zum Ende der Wahlperiode auf eine eindeutig abgesicherte rechtliche Grundlage zu stellen?
Bätzing: Ich darf daran erinnern, dass bereits die Studienergebnisse des Modellprojekts eine signifikante Überlegenheit der Diamorphin- gegenüber der Methadonbehandlung gezeigt haben. Rund ein Drittel blieb über 4 Jahre in Behandlung. Es zeigte sich, dass unter den Behandlungsbeendern rund 25% eine abstinenzorientierte Therapie aufnahmen und weiter 22% in eine Methadonsubstitution wechselten! Aber die Medikation allein reicht nicht, das wissen wir auch aus der Substitutionsbehandlung. Es ist deshalb kein Wunder, dass die psychosozialen Hilfemaßnahmen auch nach 4 Jahren in hohem Maße in Anspruch genommen werden. Das ist nicht verwunderlich, denn diejeni-ge, die in die Diamorphinbehandlung aufgenommen wurden, konnten durch die anderen Angebote, sei es Abstinenzbehandlung oder Substitutionsbehandlung, eben nicht erreicht werden und waren gesundheitlich und psychisch in sehr schlechtem Zustand. Der Gesundheitszustand der Patienten hat sich unter der Diamorphinbehandlung außerordentlich verbessert, auch nach vier Jahren bleibt dies stabil. Auch die Arbeitssituation entwickelte sich unter der Diamorphinbehandlung ausgesprochen positiv! Aktuell arbeiteten zu Beginn der Behandlung nur 13%, nach 4 Jahren waren es 40%! Natürlich handelt es sich vorwiegend um öffentlich geförderte Arbeitsplätze und 1-Euro-Jobs. Aber es handelt sich um Menschen, die zum Teil über Jahre, ja sogar Jahrzehnte keinerlei Beschäftigung nachgegangen sind aufgrund ihrer Abhängigkeit oder weil sie keine Ausbildung haben und die aufgrund ihres jahrelangen exzessiven Heroinkonsums sich erst einmal wieder an eine normale Beschäftigungssituation gewöhnen müssen. Wenn das berücksichtigt wird, ist diese Entwicklung ausgesprochen positiv!!!
Das zeigt, dass die Diamorpinbehandlung positiv verlaufen ist. Aber deren Implementierung in das Hilfesystem ist leider noch nicht gewährleistet. Ich setze mich dafür ein, dass die Blockadehaltung des Koalitionspartners doch noch aufgebrochen werden kann, damit ein Projekt, was zutiefst auch einem christlichen Fürsorgegedanken entspricht, endlich in die Regelversorgung überführt werden kann.
Zur Glücksspielpolitik: Gibt es von Ihrer Seite Bemühungen das Betreiben von gewerblichen Geldspielautomaten, unter strengere Maßnahmen des Spielerschutzes und der Spielsuchtprävention zu stellen als bisher?
Bätzing: Ja, ich versuche, die Standards zur Prävention des pathologischen Glücksspiels nach dem Staatsvertrag zum Glücksspielmonopol auch auf das gewerbliche Automatenspiel auszuweiten. Es wird eine Evaluation der Auswirkungen des Staatsvertrages und der Spielverordnung durch das federführende Wirtschaftsressort in enger Abstimmung mit dem BundesminisÂterium für Gesundheit geben, um erforderlichenfalls weitere Maßnahmen zur Prävention der Glücksspielsucht zu veranlassen.
Zur Alkoholpolitik: Welche Bemühung wird es von Ihrer Seite bezüglich der Reduktion der auffällig hohen Zahl von jugendlichen Problemkonsumenten geben? Werden dabei strukturelle Maßnahmen wie Steuererhöhungen oder eine stärkere Kontrolle des Jugendschutzgesetzes und des Gaststättengesetzes in Betracht gezogen?
Bätzing: Ich habe bereits im letzten Jahr den „Drogen- und Suchtrat” damit beauftragt, Empfehlungen für ein „Nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention” zu erarbeiten. Diese liegen seit Juni vor, wurden einstimmig verabschiedet und enthalten zahlreiche Maßnahmen um auch den jugendlichen Problemkonsum zu reduzieren bzw. präventiv zu verhindern. Diese Empfehlungen enthalten sowohl verhaltensbezogene Maßnahmen als auch strukturelle Vorschläge. Zu letzteren zählen ein Verbot der Alkoholwerbung im Fernsehen vor 20.00 Uhr, eine Nachtverkaufsverbot an Tankstellen und eine Studie über die Effekte einer Erhöhung der Verbrauchsteuern auf Alkohol. Aufgrund des Vollzugsdefizits im Jugendschutz ist auf kommunaler Ebene eine verbesserte Kontrolle des JugendschutzgesetÂzes durch Testkäufe dringend notwendig.
Zum Schluss möchten wir Sie fragen, was Sie sich persönlich für die Sucht- und Drogenpolitik in der verbleibenden Zeit der Wahlperiode noch vorgenommen haben?
Bätzing: Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass es nun um die Umsetzung der Empfehlungen des „Drogen- und Suchtrates” zu „Nationalen Aktionsprogrammen zur Tabak- und Alkoholprävention” geht und dabei gibt es vor allem von Seiten der Wirtschaft und der vom Sponsoring abhängigen Bereiche etwa im Sport noch erheblichen Gegenwind. Ich will den Kinder- und Jugendschutz deutlich stärken und wir werden auch neue Phänomene in der Suchtarbeit, etwa im Bereich der Online- und Internetsucht ernst nehmen müssen. Außerdem ist ein wichtiges Ziel, dass die erfolgreiche Linie der Drogen- und Suchtpolitik in Deutschland auch auf internationaler Ebene der beteiligten UN Gremien ein stärkeres Gehör findet.