Radiopraxis 2008; 1(2): 99-100
DOI: 10.1055/s-0028-1086069
Varia

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Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und in der Computertomografie: aktualisierte Leitlinien der deutschen Bundesärztekammer

Dieter Saure
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Publication Date:
22 August 2008 (online)

Röntgendiagnostik

Aufgrund der Weiterentwicklung digitaler Bildempfängersysteme und deren rasant zunehmenden Einsatzes in der diagnostischen Radiologie war die „Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik” von 1988, überarbeitet und ergänzt 1995, nicht mehr aktuell. Die deutsche Bundesärztekammer stellte fest, dass diese Leitlinie einer Überarbeitung bedurfte. Darüber hinaus war eine Synchronisierung erforderlich mit der geänderten „Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach Röntgenverordnung” von 2003 mit den Mindest–anforderungen an die technischen Voraussetzungen für die Röntgengeräte, die bei den verschiedenen Untersuchungen eingesetzt werden. So nimmt jetzt die digitale Technik einen breiten Raum in der Neufassung ein.

Die Gliederung ist im Wesentlichen unverändert geblieben. Im 1. großen Abschnitt werden die grundlegenden Qualitätsanforderungen an die Röntgendiagnostik und im 2. großen Abschnitt die spezifischen ärztlichen und aufnahmetechnischen Qualitätsanforderungen bei Röntgenuntersuchungen aufgelistet.

Die ärztlichen Qualitätsanforderungen gliedern sich wie bisher:

charakteristische Bildmerkmale wichtige Bilddetails kritische Strukturen

Die aufnahmetechnischen Qualitätsanforderungen enthalten Hinweise zu:

Anwendungsgerät und Aufnahmeart Aufnahmespannung (kV) Gesamtfilterung (Härtungsgleichwert) Brennfleckgröße (Nennwert) Fokusdetektorabstand Belichtungsautomatik (Messfeld) Expositionszeit Streustrahlenraster (Schachtverhältnis r, Linienzahl) Bildempfängerdosis (KB)

Im Abschnitt über die physikalischen Parameter des Bilderzeugungssystems werden die Anforderungen dargestellt zu:

optische Dichte bei Einsatz von Filmfoliensystemen, diagnostisch nutzbarer Schwärzungsbereich des Films visuelles Auflösungsvermögen in Abhängigkeit vom verwendeten Bildempfängersystem und dessen Empfindlichkeit Kontrast Filmgradation Abschaltwerte KB

Im Katalog der spezifischen aufnahmetechnischen Anforderungen wird bei den einzelnen Röntgenuntersuchungen neben der Empfindlichkeitsklasse des Filmfoliensystems auch die maximale Abschaltdosis der Belichtungsautomatik angegeben, da für digitale Bildempfängersysteme die Empfindlichkeitsklassen nicht zutreffend sind. Dabei ist zu beachten, dass die Abschaltdosis KB im Vergleich zur Systemdosis KS der unterschiedlichen Empfindlichkeitsklassen um bis zu Faktor 2 größer sein darf entsprechend DIN 6815.

Neuerungen in der pädiatrischen Radiologie

Ein getrennter Abschnitt befasst sich mit den besonderen aufnahmetechnischen und ärztlichen Qualitätsanforderungen bei Neugeborenen, Säuglingen, Kindern und Jugendlichen. Die Zusatzfilterung von mindestens 0,1mmCu–Äquivalent wird in der Sachverständigenrichtlinie nur für Aufnahmen am Körperstamm gefordert.

Darüber hinaus empfehlen die Leitlinien den Einsatz auch bei Aufnahmen der langen Röhrenknochen wegen der altersspezifischen Verteilung des aktiven roten Knochenmarks.

Das Dosisflächenproduktmess– bzw. –an–zeigegerät muss in der Lage sein, die kleinen Werte bei pädiatrischen Aufnahmen hinreichend genau anzuzeigen.

Der Einsatz eines Streustrahlenrasters ist erst erforderlich ab einem Objektdurchmesser von 12–15 cm und es sollte ein Schachtverhältnis von r 8 nicht überschreiten. Das Raster muss bei Durchleuchtungs– und Aufnahmegeräten leicht entfernbar sein, um diese Forderung zu erfüllen. Besonders wichtig bei Kindern ist die exakte Einblendung des Nutzstrahlenfeldes auf den abzubildenden Objektbereich sowie eine zusätzliche Bleiabdeckung der angrenzenden Abschnitte des Körperstamms. Bei nicht kooperierenden Kindern muss auf eine ausreichende Immobilisation geachtet werden.

Auf die Anforderungen an die Parameter bei Verwendung eines digitalen Bildempfängersystems wird jeweils gesondert hingewiesen. Die Abschaltdosis der Belichtungsautomatik ergibt sich analog zur Anlage I der Sachverständigen–richtlinie. Die achbearbeitungsmög–lichkeiten der digitalen Bilder sollen intensiv genutzt werden. Ohne Einbuße an diagnostischer Bildqualität kann die Aufnahmespannung erhöht, durch eine Zusatzfilterung die Patientendosis herabgesetzt werden. Wenn durch entsprechende Darstellungsalgorithmen der Kontrastverlust ausgeglichen wird, kann unter Umständen auf ein Streustrahlenraster verzichtet werden.

Des Weiteren wird auf die Erfordernisse der Qualitätssicherung und die dabei anzuwendenden untergesetzlichen Regelwerke wie Sachverständigenrichtlinie, Qualitätssicherungsrichtlinie und Europäische und Deutsche Normen ausdrücklich hingewiesen.

Ein weiterer Abschnitt befasst sich mit den Betrachtungsbedingungen zum einen analoger Bilder entsprechend den Normen DIN 6856–1 und DIN 6856–3 und zum anderen digitaler Bilder entsprechend den Vorgaben der Qualitätssicherungsrichtlinie.

Abb. 1 Die Weiterentwicklung digitaler Bildempfängersysteme in der Radiologie und deren Einsatz erfolgt mit immer rasanterem Tempo. Daher war eine Aktualisierung der Leitlinien für die Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und in der Computertomografie ein notwendiger Schritt (Bild: PhotoDisc). Abb. 2 Sowohl bei der Röntgendiagnostik als auch bei der Computertomografie muss bei den kleinen Patienten darauf geachtet werden, die Strahlenexposition entsprechend anzupassen (Bild: PhotoDisc).

Priv.–Doz. Dieter Saure

Email: dieter.saure@aekn.de