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DOI: 10.1055/s-0028-1096148
Der Einfluß der Bronchographie auf die Lungenfunktion unter Berücksichtigung der Anästhesie
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. Dezember 2008 (online)
Zusammenfassung
Bei spirographischen Untersuchungen von Patienten nach Bronchographie in örtlicher Betäubung und nach solchen in Allgemeinnarkose fanden wir einen unterschiedlichen Einfluß auf die Lungenfunktion. Nach Bronchographien in der beschriebenen Intubationskurznarkose sahen wir keine nennenswerte Reduktion der Atemfunktion, in manchen Fällen sogar eine Besserung der Atemleistung. Dagegen war nach Bronchographien in örtlicher Betäubung eine deutliche Verschlechterung für 5 bis 7 Tage nach Bronchographie zu verzeichnen.
Als wesentliche Ursache der reduzierten Atemleistung nach Bronchographie in örtlicher Betäubung sehen wir die Reizwirkung des hypertonischen wasserlöslichen Kontrastmittels, insbesondere bei längerer Verweildauer, und die Sekretverhaltung an. Auch wasserlösliche Kontrastmittel sollen daher aus dem Bronchialsystem abgesaugt werden.
Die nahezu unbeeinflußte Lungenfunktion nach Bronchographien in Intubationskurznarkose gibt uns Anlaß, von der funktionellen Seite eines untersuchten Organs her, wenigstens in besonders gelagerten Fällen, eine gewisse Revision der bisher angewandten örtlichen Anästhesie vorzunehmen und sie durch die beschriebene Kurznarkose zu ersetzen.
Unsere Ergebnisse berechtigen zu folgenden Folgerungen:
Die Bronchographie in örtlicher Betäubung kann im Hinblick auf die Lungenfunktion eine eingreifende diagnostische Maßnahme darstellen.
Zur Vermeidung einer Gefährdung eines auf diese Weise untersuchten Patienten ist es notwendig, wenigstens 5—7 Tage bis zur Ausführung einer Lungenresektion vergehen zu lassen.
Bei der Intubationskurznarkose ist die sofortige Absaugung von Kontrastmittel und Bronchialsekret, die bei eitrigen Prozessen mit Sekretverhaltung wie bei der Bronchiektasenkrankheit auch auf die Bronchographie in örtlicher Betäubung ausgedehnt werden sollte, entscheidend. Wird aus besonderen Gründen auf einen früheren Operationstermin Wert gelegt, so glauben wir, die Durchführung der Bronchographie in der erwähnten Kurznarkose empfehlen zu können.
Sind innerhalb weniger Tage beide Lungenflügel zu bronchographieren, so läßt sich diese Untersuchung besonders bei Schwerkranken in Intubationskurznarkose ohne größere Gefahr für den Patienten durchführen.