B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2009; 25(3): 122-123
DOI: 10.1055/s-0028-1098919
RECHT

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Gesetzliche Unfallversicherung

M. Beden1
  • 1Justiziar des DVGS e. V.
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Publication Date:
17 June 2009 (online)

Die tägliche Beratungspraxis zeigt, dass die gesetzliche Unfallversicherung sowohl bei der Existenzgründung aber auch in der späteren Berufspraxis der Sport- und Bewe­gungstherapeuten ein Schattendasein führt. In nicht wenigen Fällen deckt erst eine Betriebsprüfung auf, dass für angestellte Mitarbeiter von Sport- und Bewegungstherapeuten keine Beiträge zu Berufs­genossenschaften abgeführt worden sind. Dies gibt Anlass, die Grundzüge der gesetzlichen Unfallversicherung darzustellen. Wer muss Beiträge an Berufsgenossenschaften abführen und welche Leistungen kann der Arbeitgeber oder der von ihm beschäftigte Mitarbeiter erwarten?

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M. Beden

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