Zusammenfassung
Das Trachom hat im Großdeutschen Reich durch Gebietszuwachs und Zuwanderung aus Trachomländern in den letzten 2 Jahren zahlenmäßig stark zugenommen. Die Trachombekämpfung muß in den gefährdeten Landesteilen nach einheitlichen Richtlinien durchgeführt werden. Die erforderlichen Maßnahmen werden in großen Zügen dargestellt. Ihre wichtigste Grundlage ist die strenge Beachtung der für das Trachom nach wie vor bestehenden Anzeigepflicht. Die Frage der Tauglichkeit Trachomkranker für den Wehrdienst sowie männlichen und weiblichen Reichsarbeitsdienst bedarf einer Überprüfung.