Dtsch Med Wochenschr 1941; 67(33): 887-890
DOI: 10.1055/s-0028-1119193
Wehrmedizin

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Die Behandlung der Schußverletzungen der peripheren Nerven

A. Stender
  • Neurochirurgischen Abteilung (Abteilungsarzt: Ass.-Arzt Doz. Dr. Stender) des Reservelazarettes III Breslau (Chefarzt: Oberstabsarzt Dr. Engell)
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Publication Date:
05 June 2009 (online)

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Zusammenfassung

Im Hinblick auf die Erfahrungstatsache, daß 40% aller Fälle von Nervenschußverletzungen spontan ausheilen, ist je nach Lage des Falles in den ersten 3–6 Monaten grundsätzlich eine konservative Behandlung angezeigt. Falls nach Ablauf dieser Wartezeit sich keine Restitutionserscheinungen bemerkbar machen, ist eine Neurolyse oder eine Nervennaht vorzunehmen. Die Entscheidung, welche dieser Operationsarten im Einzelfall angebracht ist, hängt mit von dem Ergebnis der faradischen Reizung des freigelegten Nerven auf dem Operationstisch ab.

Bei sich steigernden Schmerzzuständen oder bei Verschlimmerung von Lähmungserscheinungen während der Wartezeit ist zu operieren ohne Rücksicht auf die seit der Verletzung verstrichene Frist.

Die Nervenoperation ist abzulehnen, solange die Wundheilung noch nicht abgeschlossen ist oder solange andere Komplikationen (Gelenkversteifungen, höchste Muskelatrophie oder dergleichen) den Erfolg einer Nervennaht illusorisch machen.

In Fällen, in denen nach Anfrischung der Nervenstümpfe die entstandene Diastase so groß ist, daß eine direkte Vereinigung durch Naht nicht mehr möglich ist, hat sich die Nervenplastik aus entbehrlichen sensiblen Eigennerven gut bewährt.

Keine Nervennaht ohne konsequente elektrische Massage- und Übungsnachbehandlung!!!