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DOI: 10.1055/s-0028-1120895
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Über Uterusperforationen mit Darmverletzungen1
1 Auszugsweise vorgetragen in der Sitzung des Vereins für wissenschaftliche Heilkunde in Königsberg i. Pr. am 20. I. 1936.Publication History
Publication Date:
05 May 2009 (online)
![](https://www.thieme-connect.de/media/dmw/193626/lookinside/thumbnails/10.1055-s-0028-1120895-1.jpg)
Zusammenfassung
Es werden 2 an die Klinik eingelieferte Fälle von Darmverletzungen bei Uterusperforation, anläßlich von Abortausräumungen mensis II und V, mit verschieden weitgehender Eröffnung der Darmlichtung beschrieben. Im ersten Falle war ein 40 cm langes Stück Dickdarm herausgerissen und eine Dünndarmschlinge vor die Vulva gezogen worden. Nach Totalexstirpation des an der hinteren Zervixwand perforierten Uterus, Resektion des Dünndarmes mit Seit-zu-Seit-Anastomose, Verschluß des Rektumstumpfes, Anlegen eines Anus praeter und Drainage nach der Scheide starb die Kranke am 4. Tag an Peritonitis. Im zweiten Falle wurde die Perforationsöffnung an der Hinterwand des Uterusfundus im Gesunden exzidiert und die Uterushöhle von Plazentaresten gesäubert. Der Kopf und Rumpf des Fetus lagen in der Bauchhöhle, wobei auf die juristische Bedeutung solcher Befunde hingewiesen wird. Der auf 30 cm Länge verletzte Dickdarm mit einer zehnpfennigstückgroßen Eröffnung des Darmlumens wurde genäht, eine Netzverletzung versorgt und durch das hintere Scheidengewölbe drainiert. Die völlige Heilung konnte in diesem Falle auch röntgenologisch durch Darmaufnahme und Nachweis der Tubendurchgängigkeit durch Hysterosalpingographie sichergestellt werden.