Zusammenfassung
Im Anschluß an die Schilderung zweier eigener Fälle wird die Grundlage, Klinik und
Behandlung der erstmalig von Hallopeau 1889 beschriebenen Trichotillomanie erörtert. Es handelt sich bei ihr nicht um ein einheitliches Krankheitsbild, sondern
vielmehr um ein Symptom, welches bei den verschiedensten psychischen Alterationen,
aber auch wohl ohne nachweisbares Vorhandensein einer solchen auftreten kann und sich dadurch dokumentiert, daß diese
Patienten auf Grund irgendeiner Zwangsvorstellung oder auch irgendeines triebhaften
Anlaufes sich die Haare an den verschiedensten behaarten Körperpartien, vor allem
Kopf, Mons pubis und Augenbrauen auszupfen. Die Differentialdiagnose des hierdurch
erzielten Effektes wird besprochen. Die Behandlung besteht in leichten. Fällen und
bei Kindern in Kurzhalten des Haarwuchses und psychischer Beeinflussung; für schwerere
Fälle kommt sachgemäße psychiatrische Therapie in Frage.