Zusammenfassung
Die Beurteilung der Ansteckungsgefährlichkeit spielt nicht nur im Laufe und beim Abschluß der Behandlung eine Rolle, sondern muß auch bei der Erteilung der Heiratserlaubnis, bei der Feststellung der Infektionsquellen und bei der Einleitung einer Zwangsbehandlung aufs gewissenhafteste gehandhabt werden. Bei der latenten und tertiären Syphilis können die mannigfachsten Probleme auftauchen, die sich aus der Eigenart des speziellen Falles (Alter der Erkrankung, vorausgegangene Behandlung, klinische Erscheinungen) ergeben, und die eine schematische Beurteilung nicht ertragen. Die Serum- und Liquorreaktionen sind nur als Teilerscheinungen im Rahmen des ganzen Krankheitsbildes zu werten.