Dtsch Med Wochenschr 1934; 60(18): 683-685
DOI: 10.1055/s-0028-1129929
Aus der Gutachtertätigkeit

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Über „alte Leiden” in der Privatversicherung

 Keller in Koblenz
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
05. Mai 2009 (online)

Zusammenfassung

1. Die Unterscheidung zwischen Krankheit und Erkrankung und damit verbunden die Erkenntnis, daß Krankheit auch in der Privatversicherung nach objektiven Merkmalen zu bestimmen ist, muß Allgemeingut der Kollegen werden und schon dem Studierenden eingeprägt werden.

2. Die Fragestellung im Aufnahmeantrag der Versicherungen bedarf der Klärung und Verbesserung. Die Vorschläge von Schoen und Woerner verdienen nach dieser Hinsicht ernste Berücksichtigung.

3. Der Gedanke, die Ausschlußbestimmungen der Versicherung für „alte Leiden” fallen zu lassen und durch vorherige Anfragen sowie Verlängerung der Wartezeiten für schleichende Krankheiten zu ersetzen, ist nach den Erfahrungen des Versicherungsarztes nicht durchführbar. Die Gründe sind zum Teil technischer Art, zum Teil liegen sie in der Natur eines großen Teiles der Versicherung bereit.

Vielleicht kommt einmal eine Zeit, in der ein stärkeres Vertrauen in die Zuverlässigkeit aller Volksgenossen berechtigt ist. Das wäre einer der schönsten Erfolge der volksstaatlichen Umwandlung und würde dem Hochziel einer auch sittlichen Erneuerung entsprechen.