Zusammenfassung
1. Das Bestreben, dem Messer seine durch das Auskochen gefährdete gute Schneide zu bewahren, darf niemals dazu führen, das Auskochen gebrauchter, geschweige denn infizierter Messer zu unterlassen.
2. Es ist vielmehr jedes Messer nach dem Gebrauch durch Auskochen zu sterilisieren.
3. Nach erfolgtem erneuten Abziehen bzw. Schleifen wird das Messer vor dem Gebrauch mindestens eine Stunde lang in eine gut desinfizierende Flüssigkeit (Sublamin-, Karbol-, Lysol- oder Sagrotanlösung) eingelegt und in ihr gründlich abgerieben.
4. Alkohol ist dazu wegen seiner geringen keimtötenden Kraft ungeeignet.