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DOI: 10.1055/s-0028-1134959
Zur Epikrise der Schußaneurysmen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
14. Juli 2009 (online)
Zusammenfassung
1. Von „Heilung” eines traumatischen Aneurysmas der Extremitäten kann nur gesprochen werden, wenn volle Funktionstüchtigkeit des Gliedes erreicht wird. Voraussetzung dabei ist, daß keine wichtigen Nebenverletzungen bestehen.
2. Die Prognose ist mit größter Vorsicht zu stellen. Mit Rücksicht auf die Spätgangrän ist eine Beobachtungszeit von mindestens 6 Wochen nach der Operation erforderlich.
3. Es genügt nicht nur Erzielung voller Funktionstüchtigkeit, sondern die Behandlungsdauer ist möglichst abzukürzen, um schnell den Soldaten wieder seiner Truppe zuzuführen.
4. Durch frühes Eingreifen mit Anwendung der Gefäßnaht sind wir in der Lage, diese beiden Forderungen zu erfüllen.
5. Wer die Technik der Gefäßnaht beherrscht, soll das Aneurysma der Extremität frühzeitig operieren. Die ovaläre Naht ist zu bevorzugen. Gefäßtransplantation ist durch das Biersche Verfahren hinfällig.
6. Durch frühzeitige Gefäßnaht werden die vorherigen Verhältnisse nahezu wiederhergestellt, den Inaktivitätsatrophien, Sensibilitätsstörungen und Funktionsstörungen durch Druck, Narben und Kontrakturen vorgebeugt.
7. Das arteriovenöse Aneurysma soll stets wegen der ständigen Emboliegefahr operativ behandelt werden.
8. Falls bei der konservativen Behandlung eine anatomische Heilung nicht erreicht wird, erziehen wir den Verwundeten leicht zum Neurastheniker.