Dtsch Med Wochenschr 1916; 42(13): 378-380
DOI: 10.1055/s-0028-1135051
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Ueber Sinusverletzungen bei Schädelschüssen

M. Brandes (Kiel)
  • Aus dem Feldlazarett 11. Garde-Reserve-Korps (Chefarzt: Oberstabsarzt Dr. Kroner)
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
14. Juli 2009 (online)

Zusammenfassung

1. Nur in einem geringen Prozentsatze der Schußverletzungen des Schädels liegen gleichzeitig Verletzungen eines Sinus durae matris vor. Häufig handelt es sich dabei um schwere Schädelverletzungen mit nicht selten ungünstigem Ausgange.

2. Es dürfte kaum vorkommen, daß die Sinusverletzungen allein die Indikation zum Eingriff ergeben, meistens wird wohl in solchen Fällen schon aus anderen chirurgischen Gesichtspunkten die Operation notwendig sein.

3. Selten scheint das Projektil (meistens Mantelgeschoß) die Sinusverletzung primär zu setzen, häufiger wird der Sinus erst sekundär durch Knochensplitter aufgerissen.

Bei Tangentialschüssen finden sich häufiger solche Verletzungen des Sinus als bei Segmentalschüssen. Bei Diametraloder Steckschüssen habe ich sie nicht gesehen.

4. Da meistens die Splitter die Verletzung hervorrufen und in dem Sinus liegen bleiben, wirken sie zugleich komprimierend und verhindern eine größere Blutung.

5. In allen Fällen, wo nach Lage der Schußwunden die Verletzung eines Sinus anzunehmen ist, erscheint es ratsam, nicht sofort diese Splitter zu entfernen, sondern erst die Knochenwunde zu erweitern und die Toilette der Wunde und jede weitere Wundversorgung, welche der Fall gerade erfordert, soweit irgend möglich, vorher auszuführen.

6. Bei allen zur Operation gelangenden Schußverletzungen des Schädels tut man überhaupt gut, sich vorher genau den Verlauf des Schußkanals daraufhin anzusehen, ob eine Sinusverletzung vorliegen wird.