Dtsch Med Wochenschr 1910; 36(39): 1807-1810
DOI: 10.1055/s-0028-1143090
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Ueber das Harnpepsin als differentialdiagnostisches Kriterium zwischen Carcinoma ventriculi und Apepsia gastrica

Kunimatsu Takeda
  • Aus der Inneren Abteilung des Krankenhauses der Jüdischen Gemeinde in Berlin. (Dirigierender Arzt: Prof. Dr. H. Strauss.)
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Publication Date:
01 October 2009 (online)

Zusammenfassung

Die Untersuchungsergebnisse von Wilenko erfahren durch meine Resultate eine weitgehende Bestätigung, da aus ihnen hervorgeht, daß bei Zuständen von Apepsia gastrica eine Pepsinausscheidung im Urin beobachtet werden kann. In diesem Punkte stimmen meine Ergebnisse auch mit denen von Fuld und Hirayama überein. Beim Carcinoma ventriculi scheint die Pepsinausscheidung im Urin in einer gewissen Beziehung zur Ausdehnung des karzinomatösen Prozesses zu stehen insofern, als erst bei sehr großer Ausdehnung des Karzinoms das Pepsin aus dem Urin zu verschwinden scheint. Vielleicht tritt bei dem Pyloruskarzinom dieses Verschwinden des Harnpepsins etwas früher auf als bei dem Sitz des Karzinoms an einer anderen Stelle des Magens. Fehlen von Pepsin im Urin würde also ceteris paribus eher für Karzinom als für einfache Apepsia sprechen. Ein derartiger Schluß darf aber nie in absoluter Form gezogen werden, und es ist deshalb die Methode für die Frühdiagnose des Karzinoms im allgemeinen nur wenig geeignet. Für den Nachweis des Pepsins im Harn ist die Edestinmethode zurzeit die beste, weil sie eindeutig und schärfer ist als die anderen für diese Zwecke angegebenen Methoden. Für exakte Zwecke ist ein Pepsinnachweis nur gerechtfertigt in einer Probe des gesamten Tagesurins. Unter dieser Voraussetzung weist das Fehlen von Harnpepsin bei gleichzeitigem Fehlen von Magenpepsin auf eine Unfähigkeit der Magenschleimhaut hin, Pepsin zu produzieren. Dadurch wird das Bestehen größerer anatomischer Läsionen wahrscheinlich gemacht. Der Nachweis einer Labwirkung des Pepsins gestattet zunächst noch keine speziellen diagnostischen Schlüsse.