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DOI: 10.1055/s-0028-1144460
Ein Beitrag zur operativen Behandlung der Bauchschüsse im Felde
Publication History
Publication Date:
14 July 2009 (online)
Zusammenfassung
Von den 17, von ihrer Bauchverletzung geheilten Fällen — Fall 2 und 4 bekamen erst nach völlig abgeheilter Bauchverwundung eine Pneumonie und können daher wohl, wie auch die Sektion einwandfrei ergab, zu den geheilten Bauchschüssen gezählt werden — wären zwei (Fall 16 und 17) auch ohne Operation geheilt worden, da hier in dem einen Falle nur eine reine Leber- und in dem anderen überhaupt keine intraperitoneale Verletzung vorlag.
Bei den anderen 15 Fällen (13 reine Darmverletzungen, eine schwere Milzzerreißung und eine Netzzerreißung durch infizierten und stark verschmutzten Minensplitter) ist die Heilung der Bauchverletzung ohne eine Operation wohl sicher auszuschließen.
Aus dem oben Beschriebenen läßt sich ersehen, daß durch die Operation keiner der Verletzten geschädigt wurde und daß nach dem schweren Befunde bei derselben eine Spontanheilung bei rein konservativer Behandlung der 15 operierten Bauchschüsse völlig ausgeschlossen ist. Die nach der Operation gestorbenen 13 Fälle wären auch ohne Operation sicher bei konservativer Behandlung, wie es durch den Operations- und Sektionsbefund bewiesen wurde, nicht zu retten gewesen.
Soviel steht wohl nach dem Gesagten sicher fest, daß dort, wo ein geeigneter Raum zur Operation der Bauchverletzten mit genügend geschultem Personal zur Verfügung steht, die Operation, wenn es der Zustand des Verletzten erlaubt und die Diagnose auf Darmverletzung gestellt ist, ruhig vorgenommen werden soll. Und sollte ja einmal eine Laparotomie, da es nicht sicher ist, ob eine Darmverletzung vorliegt, zuviel vorgenommen werden, so wird sie, bei rascher Ausführung und unter den erforderlichen Vorsichtsmaßregeln gemacht, nie schaden. Hierfür mögen Fall 16 und 17 als Beweis dienen.