Die Aufgabe jeder prothetischen Versorgung ist neben der funktionellen Rehabilitation die Vermeidung von Schäden an den Geweben des orofazialen Systems. Nicht nur altersbedingte und genetisch determinierte individuelle Faktoren rufen Veränderungen an den geweblichen Strukturen der Mundhöhle hervor, sondern auch zahnärztliche Prothesen können eine Regression des Parodontiums und der Gewebe der unbezahnten Kieferabschnitte bewirken. Aus diesen Gründen wurden im Laufe der Jahre Konstruktionsrichtlinien für abnehmbaren Zahnersatz entwickelt, die jeweils den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst wurden [[1]–[4]]. Zusätzlich hat neben den allgemeinen Planungsrichtlinien beim Teilbezahnten die Wahl des Verbindungselements zwischen Restzähnen und Prothese Einfluss auf die Gewebereaktionen des Kauorgans. Deshalb müssen die auftretenden Kaukräfte je nach Topografie und Qualität des Restzahnbestands und der unbezahnten Kieferabschnitte sinnvoll verteilt und abgeleitet werden. Dabei nehmen der Funktionszustand des Parodontiums, Zahl und Verteilung der körpereigenen Zähne, die Qualität des Prothesenlagers und die Art der Gegenbezahnung Einfluss auf das klinische Ergebnis. So ist es von der Belastung her gesehen ein Unterschied, ob im Gegenkiefer eine Totalprothese oder ein gut erhaltenes Restgebiss mit parodontal gestütztem Ersatz vorhanden ist. Der Begriff Abstützung wird dabei oft in der zahnärztlichen Praxis für die parodontale Kaudruckableitung benutzt.
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