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DOI: 10.1055/s-0029-1202497
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Betriebsbedingte Kündigung eines Chefarztes wegen Zentrumsbildung – Rationalisierungsmaßnahmen allein reichen als Begründung nicht aus
Publication History
Publication Date:
30 January 2009 (online)
![](https://www.thieme-connect.de/media/klinikarzt/200901/lookinside/thumbnails/10.1055-s-0029-1202497-1.jpg)
Nicht jede vielleicht aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten wünschenswerte Umstrukturierung der Klinikstrukturen ist auch in personeller Hinsicht juristisch haltbar. So kann allein die Tatsache, dass infolge von Rationalisierungsmaßnahmen organisatorische Einheiten zusammengelegt und dadurch Personal abgebaut werden soll, nicht automatisch in eine Kündigung der betreffenden Leitungspersonen münden. Dies hat kürzlich ein Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts ergeben. Rechtsgültig ist eine Kündigung in diesem Fall nur, wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung des Arztes in Zukunft tatsächlich entfällt. Für eine rechtsgültige Kündigung muss der Arbeitgeber dafür dem Betriebsrat detailliert offenlegen, in welchem Umfang die bisher vom Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten zukünftig anfallen werden. Ein pauschaler Verweis auf den Abbau einer Hierarchieebene und die damit verbundene Neuverteilung der betroffenen Arbeitnehmer beispielsweise reicht nicht für eine sogenannte betriebsbedingte Kündigung aus.
Korrespondenz
Dr. iur. Isabel Häser
Rechtsanwältin Ehlers, Ehlers & Partner
Widenmayerstraße 29
80538 München
Email: i.haeser@eep-law.de