Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/s-0029-1214410
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Festakt zum 40-jährigen Bestehen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation im Februar 2009 in Berlin – Eröffnung und Begrüßung[1]
Ceremony to Commemorate the 40th Anniversary of the Federal Rehabilitation Council, BAR February 2009 in Berlin – Opening and WelcomePublication History
Publication Date:
17 April 2009 (online)
Als Vorsitzender des Vorstandes ist es mir eine große Freude, Sie alle – natürlich auch im Namen meines Mitvorsitzenden Ingo Nürnberger – hier im Kleisthaus begrüßen zu können. Ich freue mich, dass so viele Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik, aus dem Kreise unserer Mitglieder sowie aus dem Rehabilitationsgeschehen im weitesten Sinne unserer Einladung gefolgt sind. Zugleich bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich mich bei der namentlichen Begrüßung auf einige wenige Personen beschränke.
So gilt ein besonderer Gruß Herrn Bundesminister Olaf Scholz, der uns an der Spitze zahlreicher Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Ehre erweist. Besonders begrüßen möchte ich auch die Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Frau Karin Evers-Meyer, bei der ich mich zugleich dafür bedanken möchte, dass sie uns „ihr Haus” für diese Feierstunde zur Verfügung gestellt hat.
Ich freue mich, dass auch etliche „Ehemalige” durch ihre Anwesenheit ihre Verbundenheit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zum Ausdruck bringen. Stellvertretend begrüße ich deshalb die ehemaligen alternieren-den Vorstandsvorsitzenden Frau Dr. Palik, Herrn Ebert und Herrn Semmler sowie den langjährigen Geschäftsführer der BAR, Herrn Stroebel.
Nochmals ein herzliches Willkommen Ihnen allen.
Das Jahr 2009 ist bekanntlich das Jahr der Jubiläen. Wir feiern unter anderem den 20. Jahrestag des Mauerfalls und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland vor 60 Jahren. Genau dazwischen, also vor 40 Jahren, wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation „aus der Taufe gehoben”, exakt am 6. Februar 1969. Gestatten Sie mir aus diesem Anlass einen kurzen Blick zurück.
Von der Selbstverständlichkeit, mit der heute von einem ganzheitlichen Rehabilitationsbegriff gesprochen wird, war man Ende der 60er Jahre noch weit entfernt. Zusätzlich zur fehlenden wissenschaftlichen Fundierung erschwerte die Vielzahl der Träger, Organisationen, Stellen und Behörden, die sich um die Eingliederung Behinderter bemühten, den Betroffenen die Überschaubarkeit der Zuständigkeiten im Einzelfall. Darüber hinaus gab es eine Reihe weiterer Umstände, die auf dem Gebiet der Rehabilitation zu Kritik Anlass gaben:
die Rechtsgrundlagen für Rehabilitationsleistungen waren uneinheitlich; es fehlten Fortbildungsgänge für das Fachpersonal in Rehabilitationseinrichtungen; es fehlten Auskunfts- und Beratungsstellen als Voraussetzung für das rechtzeitige Erkennen von Behinderungen und die frühzeitige Beratung der Betroffenen; Behinderte waren durch bauliche und technische Hindernisse im täglichen Leben oft von der Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ausgeschlossen.
Eine wesentliche Ursache für die ungelösten Probleme sah man in der Zahl der Rehabilitationsträger mit ihren unterschiedlichen Leistungszuständigkeiten. Eine von der Bundesregierung veranlasste Sozial-Enquete, welche die Grundlage dafür bilden sollte, die sozialen Leistungen und Maßnahmen in ihrer Ganzheit und in ihren gegenseitigen Beziehungen überschaubarer zu machen, kam deshalb zu dem Ergebnis, dass die Zuständigkeit für jegliche Leistungen zur Rehabilitation bei einer Bundesanstalt für Rehabilita-tion zusammengefasst werden sollten.
Auf Seiten der Selbstverwaltung bestanden starke Bedenken gegen eine solche organisatorische, institutionelle und vor allen Dingen zentralistische Umgestaltung der Rehabilitation. Vor diesem Hintergrund fand auf Einladung der Spitzenverbände der Sozialpartner, des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am 8. August 1968 in Bonn eine gemeinsame Besprechung mit den Vertretern der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger über die Koordinierung der Rehabilitation statt. Dabei wurde angeregt, eine „Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation” ins Leben zu rufen.
Die Erkenntnis, dass sich in der freiwilligen Kooperation als Ausfluss der Selbstverwaltung in den verschiedenen Bereichen das Zusammenwirken besser verwirklichen lässt als mit vermeintlich perfekten gesetzlichen Regelungen, behielt nach intensiven Erörterungen schließlich die Oberhand. So erfolgte am 6. Februar 1969 in Bonn die Gründungsversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Die Gründung erfolgte als freiwilliger Zusammenschluss – ohne gesetzliche Verankerung – in der Form eines nicht rechtsfähigen Vereins. Gründungsmitglieder der BAR waren die Trägergruppen der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, die Bundesanstalt für Arbeit, die überörtliche Sozialhilfe sowie die Krankenversicherung und die Länder unter Vorsitz der Spitzenverbände der Sozialpartner – der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die (heutige) Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen und die neuen Bundesländer kamen später als neue Mitglieder hinzu.
Gerne hätte man auch die Mitgliedschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung gesehen. Der Bundesminister erklärte jedoch, aus grundsätzlichen Erwägungen nicht Mitglied werden zu können, weil er selbst keine Rehabilitationsmaßnahmen durchzuführen habe und weil das Ministerium als rechtsetzende und koordinierende Stelle kraft Gesetzes einen besonderen Auftrag habe. Vom Vorstand der BAR wurde deshalb beschlossen, Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zu allen Sitzungen der Mitgliederversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse der BAR als ständige Gäste einzuladen – eine Regelung, die sich bis zum heutigen Tag bewährt hat.
Gaststatus im Vorstand und in der Mitgliederversammlung erhielten darüber hinaus das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Familie und Senioren sowie der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag.
Die BAR hat nach ihrer Satzung die Aufgabe, die Leistungen der medizinischen, schulischen (pädagogischen) Rehabilitation sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft im Rahmen des geltenden Rechts zu koordinieren und zu fördern. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass medizinische, schulische, berufliche und soziale Rehabilitation nicht getrennt voneinander gesehen werden können, sondern in der praktischen Durchführung als Einheit gesehen werden müssen. Gerade wer das gegliederte System der sozialen Sicherung in Deutschland in der Verschiedenartigkeit seiner Aufgaben bejaht, muss die ihnen innewohnenden Gemeinsamkeiten sehen und die notwendige Zusammenarbeit mit allen Mitteln fördern.
Einige kurze Beispiele für die Aufgaben, die die BAR in den vergangenen 40 Jahren wahrgenommen hat:
1 Redaktionell geringfügig bearbeitete Rede des alternierenden BAR-Vorstandsvorsitzenden Gert Nachtigal anlässlich der Veranstaltung am 12. Februar 2009 im Berliner Kleisthaus.
1 Redaktionell geringfügig bearbeitete Rede des alternierenden BAR-Vorstandsvorsitzenden Gert Nachtigal anlässlich der Veranstaltung am 12. Februar 2009 im Berliner Kleisthaus.
Korrespondenzadresse
Gert NachtigalIngo Nürnberger
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Walter-Kolb-Straße 9–11
60594 Frankfurt/Main
Email: info@bar-frankfurt.de