Orthopädie und Unfallchirurgie up2date 2009; 4(3): 181-192
DOI: 10.1055/s-0029-1214841
Prophylaxe und Management von Komplikationen

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Operative Nervenläsionen bei orthopädischen und unfallchirurgischen Eingriffen

D.  Woischneck1 , M.  Bardenheuer2 , G.  Antoniadis3
  • 1Klinik Chirurgie III, Neurochirurgie, Klinikum Landshut
  • 2Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, Klinikum Landshut
  • 3Neurochirurgische Klinik der Universität Ulm am Bezirkskrankenhaus Günzburg
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Publication Date:
26 June 2009 (online)

Läsionen der peripheren Nerven infolge ärztlicher Eingriffe werden als iatrogen bezeichnet. Leider ist der Begriff emotionell überlagert von Schuldzuweisungen und Insuffizienzgefühlen. Unter „iatrogene Nervenläsion” fallen für den Chirurgen die Folgen von Infektionen, der Anlage von Verbänden, die problematischen Lagerungsschäden beim narkotisierten Patienten und die Schädigungen durch eine Operation. Letztere, die Läsionen durch die Hand des Operateurs beim Eingriff, sind Gegenstand dieses Artikels.

Die Häufigkeit solcher Läsionen lässt sich nur grob schätzen, da sie in vielen Fällen nicht diagnostiziert oder vom Arzt aus Angst vor Entschädigungsansprüchen verdrängt werden. Wo Zahlen zur Frequenz bekannt sind, schwanken die Angaben um mehrere Zehnerpotenzen.

Die einhellige Expertenempfehlung ist es, postoperative Nervenläsionen nach vorn auflösend zu diagnostizieren und gut zu dokumentieren (Stöhr 1980). Immer sollte ein Fachmann hinzugezogen werden (Neurologe, Neurophysiologe, Neurochirurg, Chirurg mit besonderer Erfahrung in der Nervenchirurgie).

Dieser Artikel soll das Bewusstsein für die Problematik schärfen und zu einem offenen Umgang mit ihr ermutigen.

Literatur

PD Dr. med. Dieter Woischneck

Klinik Chirurgie III, Neurochirurgie
Klinikum Landshut

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Email: dieter.woischneck@klinikum-landshut.de