Z Geburtshilfe Neonatol 2009; 213 - PO_G_01_07
DOI: 10.1055/s-0029-1222865

Uteriner Doppler – der Messpunkt entscheidet!

M Entezami 1, A Hagen 1, M Albig 1
  • 1Zentrum für Pränataldiagnostik Kudamm 199, Berlin

Fragestellung: Der uterine Doppler ist inzwischen eine Standarduntersuchung beim fetalen Fehlbildungsscreening mit 22 SSW. Normwertkurven zeigen allerdings sehr unterschiedliche Werteverteilungen. Untersucht wurde deshalb, wie sich der Messpunkt der Dopplersonografie der Arteria uterina (AU) auf die Ergebnisse bei der Ermittlung des Pulsatilitätsindex (PI)auswirkt.

Material und Methode: Bei 200 Einlingsschwangerschaften zwischen 20+0 und 23+6 SSW wurde beidseits an 3 verschiedenen Punkten im Verlauf der Arteria uterina der uterine Blutfluss abgeleitet und der PI ermittelt. Rechte und linke Arteria uterina wurden gemittelt und der mittlere PI ausgewertet (mPI). Punkt 1 lag proximal am Hauptast, Punkt 2 vor der Überkreuzung von Arteria uterina und Arteria iliaca externa (AIE), Punkt 3 knapp distal der Überkreuzung von AU und AIE (von der Arbeitsgruppe Dopplersonografie der DGGG empfohlener Messpunkt).

Ergebnisse: Die 95er Perzentile des mPI der AU lag bei Messpunkt 1 bei 1,4, bei Messpunkt 2 bei 1,23 und bei Messpunkt 3 bei 1,03. Bei einem Grenzwert eines mPI von 1,25 ergibt sich daraus eine Rate an pathologischen Befunden von 8%, 4% bzw 1,5% an Messpunkt 1,2 oder 3.

Schlussfolgerung: Abhängig vom Messpunkt auf der Arteria uterina unterscheidet sich die Rate an pathologischen Uterina-Dopplerbefunden um den Faktor 5. Dies entspricht auch klinischen Erfahrungen bezüglich der Vergleichbarkeit von Dopplerbefunden unterschiedlicher Untersucher. Messergebnisse unterschiedlicher Untersucher sind über den mPI nicht miteinander vergleichbar. Eine exakte Standardisierung des Messpunktes auf der AU beim Uterinen Doppler oder eine Standardisierung mittels MOM-Werten könnte hier Abhilfe schaffen.