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DOI: 10.1055/s-0029-1224814
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
Screening-Mammografie - CAD-Diagnose bei diskrepanten Doppelbefundungen?
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. Juni 2009 (online)
Mit der Doppelbefundung von Screening-Mammografien werden hohe Detektionsraten erreicht, auch wenn diskrepante Befunde durch einen 3. Befunder entschieden werden (Arbitration). Gleichzeitig werden Wiedereinbestellungen (Recall) auf einem niedrigen Niveau gehalten. Eine englische Arbeitsgruppe untersuchte, ob die Computer aided Detection (CAD) sich für die Arbitration eignet und somit die Notwendigkeit eines 3. Befunders entfällt. Clin Radiol 2009: 64; 46–51
James und Cornford konnten von 16 629 Mammografien 235 Arbitrationsfälle einbeziehen und nach Digitalisierung mit einem CAD-System analysieren. Dessen Algorithmus wurde auf eine Detektionssensitivität von etwa 88 % Herdverdichtungen und 95 % Mikrokalk eingestellt. Je nachdem, ob das System Abnormalitäten entsprechend markiert bzw. nicht markiert hat, galt das als CAD-Entscheidung für bzw. gegen weitere Untersuchungen der Patientinnen. Um den Wert des CAD für die Arbitration zu beurteilen, wurden die CAD-markierten Areale mit denen verglichen, die zuvor vom Erst- oder Zweitbefunder erkannt worden waren, weiterhin mit den Recall-Entscheidungen des 3. Befunders sowie mit der Zahl diagnostizierter Mammakarzinome und Wiedereinbestellungen.
James und Cornford diagnostizierten unter den 235 Arbitrationsfällen 21 Brustkrebsfälle, von denen 18 mit den vom 3. Befunder identifizierten Läsionen übereinstimmten. Die CAD-Entscheidungen hätten zu 50 zusätzlichen Wiedereinbestellungen geführt und die Recall-Rate von 3,1 auf 3,4 % erhöht. Bei den 18 übereinstimmenden Läsionen hätte die CAD-Bewertung in 16 Fällen (89 %) zu Recalls geführt, der unabhängige Drittbefunder hatte in 15 Fällen (83 %) die Entscheidung getroffen. Mit beiden Entscheidungsverfahren wurden vergleichbar viele Brustkrebsfälle diagnostiziert.