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DOI: 10.1055/s-0029-1233717
© 1997 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Zusätzliche 10%-Abgabe im stationären Bereich für Chefärzte mit Altverträgen – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.1.1997
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
06. Juli 2009 (online)

Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in vier Parallelverfahren am 22. 1. 1997 den seit Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) schwelenden Streit um die Kostenerstattung der Chefärzte mit Altverträgen dahin entschieden, daß diese Chefärzte verpflichtet sind, aus ihren Honorareinnahmen für wahlärztliche Leistungen für die Übergangsjahre 1993-1995 zusätzlich zum vereinbarten Nutzungsentgelt 10% des nach der GOÄ berechneten Honorars an das Krankenhaus abzuführen. Durch das nachstehend auszugsweise wiedergegebene Urteil mit dem Aktenzeichen 5 AZR 441/95 wurde die gegenteilige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 12.4.1995, über die in dieser Wochenschrift (Dtsch. med. Wschr. 120 [1995], 1374-1376) berichtet wurde, aufgehoben.