Dtsch Med Wochenschr 1997; 122(49): 1537-1539
DOI: 10.1055/s-0029-1233751
Arztrecht

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Entwicklungsklausel in Chefarztverträgen – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.5.1997

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
10. Juli 2009 (online)

Zusammenfassung

In fast allen Chefarztverträgen finden sich heute sogenannte Entwicklungsklauseln, die dem Krankenhausträger die Möglichkeit eröffnen, im Krankenhaus umfangreiche strukturelle und organisatorische Änderungen bis hin zur Einrichtung weiterer selbständiger Fachabteilungen mit weiteren Chefärzten des gleichen Fachgebiets wie das des Chefarztes vorzunehmen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich wiederholt mit der Rechtmäßigkeit solcher Entwicklungsklauseln und der auf sie gestützten Maßnahmen des Krankenhausträgers befaßt. Mit dem vorliegenden Urteil bestätigt das Gericht seinen bisherigen Kurs.