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DOI: 10.1055/s-0029-1233837
© 1996 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Privatambulanz des Chefarztes als eintragungsfähige «Privatpraxis» im Branchenverzeichnis des Amtlichen Telefonbuchs?
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
21. August 2009 (online)

Zusammenfassung
Bei Krankenhauschefärzten, die in den Räumen des Krankenhauses eine Privatambulanz betreiben, besteht im Zeitalter zunehmender Arztdichte und steigender Abgaben mehr denn je der Wunsch, ihr Leistungsangebot einem breiteren Publikum anzukündigen. Ein geeignetes Mittel hierfür ist die Eintragung im Branchenverzeichnis zum Amtlichen Telefonbuch («Gelbe Seiten»), Die wohl überwiegende Meinung geht davon aus, daß solche Eintragungen berufsrechtlich unzulässig sind. Zur Begründung wird daraufhingewiesen, daß die Chefarztambulanz nicht anzeigepflichtig und nicht ankündigungsfähig in den «Gelben Seiten» sei, da sie keine Niederlassung in eigener Praxis im Sinne der ärztlichen Berufsordnung sei. Die Eintragung im Branchenverzeichnis verstoße daher gegen das berufsrechtliche Werbeverbot.