Zusammenfassung
Bei Nachlaßstreitigkeiten, zum Beispiel bei Anfechtung eines Testaments wegen fehlender Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung, wird nicht selten der den Krblasser über viele Jahre behandelnde I lausarzt als Zeuge vor Gericht geladen, wo er über Befunde und Diagnosen des Verstorbenen Auskunft geben soll. In diesen Fällen steht der Arzt vor der Frage, ob er unter Hinweis auf die ärztliche Schweigepflicht die Aussage verweigern darf oder gar muß.