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DOI: 10.1055/s-0029-1235222
© 1993 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Zulassung eines teilzeitbeschäftigten Arztes zur Kassenpraxis – Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 27. 11. 1991
Publication History
Publication Date:
17 July 2009 (online)

Zusammenfassung
Nach § 20 Abs. 1 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) ist für die vertragsärztliche (früher: kassenärztliche) Tätigkeit nicht geeignet ein Arzt, der wegen eines Beschäftigungsverhältnisses für die Versorgung der Versicherten persönlich nicht in erforderlichem Maße zur Verfügung steht. Nach der Rechtsprechung des Bun-dessozialgerichts reicht jedoch das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses allein grundsätzlich nicht aus, um die Nichteignung für die Kassenpraxis zu begründen (1). Maßgebend für die Frage, ob ein Arzt trotz eines Beschäftigungsverhältnisses persönlich in erforderlichem Umfang für die ambulante ärztliche Versorgung der Versicherten zur Verfügung steht, sind vielmehr die Umstände des Einzelfalles.