Zusammenfassung
Die Polizei verlangt häufig von Patienten, die nach Drogenabusus als Notfall in die Klinik eingeliefert werden, eine Blut- oder Urinprobe zum Drogennachweis. Für den diensthabenden Arzt stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob er verpflichtet ist, notfalls auch gegen den Willen des Patienten derartige Proben zu gewinnen und sie danach der Polizei auszuhändigen. Zweifel bestehen hier zum Teil deshalb, weil der Konsum von Betäubungsmitteln als solcher straflos ist.