Dtsch Med Wochenschr 1991; 116(18): 713-715
DOI: 10.1055/s-0029-1235474
Arztrecht

© 1991 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Delegation ärztlicher Leistungen an Famuli

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
20. August 2009 (online)

Zusammenfassung

Nach der Approbationsordnung für Ärzte (AOÄ) hat der Medizinstudent im Rahmen seiner Ausbildung während der unterrichtsfreien Zeiten zwischen der bestandenen Ärztlichen Vorprüfung und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, daß heißt in der Zeit vom Ende des 4. bis zum Ende des 10. Fachsemesters eine viermonatige Tätigkeit als Famulus abzuleisten. Die Famulatur «hat den Zweck, den Studierenden mit dem ärztlichen Wirken in öffentlichen Stellen, in Einrichtungen des Arbeitslebens, in freier Praxis und im Krankenhaus vertraut zu machen» (1).