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Dtsch Med Wochenschr 1991; 116(18): 713-715
DOI: 10.1055/s-0029-1235474
DOI: 10.1055/s-0029-1235474
Arztrecht
© 1991 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Delegation ärztlicher Leistungen an Famuli
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. August 2009 (online)
Zusammenfassung
Nach der Approbationsordnung für Ärzte (AOÄ) hat der Medizinstudent im Rahmen seiner Ausbildung während der unterrichtsfreien Zeiten zwischen der bestandenen Ärztlichen Vorprüfung und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, daß heißt in der Zeit vom Ende des 4. bis zum Ende des 10. Fachsemesters eine viermonatige Tätigkeit als Famulus abzuleisten. Die Famulatur «hat den Zweck, den Studierenden mit dem ärztlichen Wirken in öffentlichen Stellen, in Einrichtungen des Arbeitslebens, in freier Praxis und im Krankenhaus vertraut zu machen» (1).