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Dtsch Med Wochenschr 1990; 115(24): 954-956
DOI: 10.1055/s-0029-1235618
DOI: 10.1055/s-0029-1235618
Arztrecht
© 1990 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Ablehnung von Arzneimittelversuchen durch angestellte Ärzte aus Gewissensgründen - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. 5.1989
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. August 2009 (online)

Zusammenfassung
Der in der Forschungsabteilung eines pharmazeutischen Unternehmens tätige Arzt kann in einen Interessenkonflikt geraten, wenn die Unternehmensführung von ihm verlangt, die klinische Erprobung eines Medikaments durchzuführen, obwohl er zu erkennen gegeben hat, daß diese Aufgabe mit seinem ärztlichen Gewissen nicht vereinbar ist. Er steht dann vor der Frage, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sich aus einer Weigerung ergeben.