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DOI: 10.1055/s-0029-1235850
© 1990 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Ablehnung der Durchführung intravenöser Injektionen durch das Krankenpflegepersonal
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. August 2009 (online)

Zusammenfassung
Aus einem Krankenhaus wurde kürzlich berichtet, daß sich die dortige Pflegedienstleitung der Übertragung intravenöser Injektionen durch Ärzte auf das Pflegepersonal widersetzt hat, auch in den Fällen, in denen die intravenösen Injektionen über liegende Verweilkanülen oder einen zentralen Zugang verabreicht werden sollten und die Delegation im Einzelfall schriftlich ad personam an qualifizierte Vollschwestern und langjährig erfahrene Krankenpflegehelferinnen erfolgte. Die Weigerung wurde damit begründet, daß außer für Pflegekräfte in Intensivpflegeeinheiten intravenöse Injektionen selbst über ein Tropfinfusionssystem nicht erlaubt seien und im Schadensfall die Pflegedienstleitung neben oder sogar noch vor dem Arzt zivilrechtlich und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werde.