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Dtsch Med Wochenschr 1990; 115(41): 1571-1572
DOI: 10.1055/s-0029-1235854
DOI: 10.1055/s-0029-1235854
Arztrecht
© 1990 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Schweigepflicht des behandelnden Arztes gegenüber genetischen Beratungsstellen
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. August 2009 (online)

Zusammenfassung
Genetische Beratung als Mittel zur Erkennung von genetisch bedingten Krankheiten und Mißbildungen ist heute ein wichtiges Teilgebiet der Präventivmedizin. Nicht zuletzt durch die Zunahme genetisch bedingter Leiden in der Vergangenheit ist der Bedarf an genetischer Beratung in den letzten Jahren stark gestiegen (1). Damit gewinnen auch die sich hierbei ergebenden Probleme der ärztlichen Schweigepflicht zunehmend praktische Bedeutung.