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Dtsch Med Wochenschr 1987; 112(2): 73-75
DOI: 10.1055/s-0029-1235892
DOI: 10.1055/s-0029-1235892
Arztrecht
© 1987 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Notarztdienst und Leichenschau
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
19. August 2009 (online)

Zusammenfassung
Aufgabe des Notarztes ist es, zusammen mit Personal und Fahrzeugen des Rettungsdienstes Notfallpatienten medizinische Hilfe zu leisten. So jedenfalls umschreiben die Rettungsdienstgesetze bzw. Feuerwehrgesetze der Länder, soweit sie dies regeln, die Aufgabe von Rettungsund Notarztdienst (1). Entscheidungen der Gerichte, aber auch Äußerungen in der Literatur zeigen, daß -obwohl vom Auftrag des Notartzdienstes nicht umfaßt-die ärztliche Leichenschau in der täglichen Praxis der Dienste einen breiten Raum einnimmt (2).