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DOI: 10.1055/s-0029-1236276
© 1985 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Rechtswirksamkeit von «Sektionsklauseln» in Krankenhausaufnahmeverträgen
Publication History
Publication Date:
03 August 2009 (online)
Zusammenfassung
Unbestritten ist, daß klinische Sektionen zur medizinischwissenschaftlichen Forschung und damit zur Verbesserung von Diagnose und Therapie in großem Umfang erforderlich sind (1). Ihre Zahl ist jedoch im Abnehmen begriffen. Die Ursache hierfür ist sicherlich zum Teil in der heutigen Rechtslage begründet. «Nach allgemeiner, tradierter Vorstellung wirkt die unantastbare Menschenwürde der Person über deren Tod hinaus und duldet keinen Eingriff in den Leichnam gegen das insofern als fortwirkend empfundene Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen. Fehlt es an einer einwilligenden Erklärung des Verstorbenen zu seiner Sektion, tritt an seine Stelle, allerdings in sehr begrenztem Umfange, der zur Totensorge berechtigte Angehörige» (2).