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Dtsch Med Wochenschr 1981; 106(4): 123-124
DOI: 10.1055/s-0029-1236843
DOI: 10.1055/s-0029-1236843
Arztrecht
© 1981 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Forschung und Planung im Sozialversicherungsbereich
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
28. Juli 2009 (online)
Zusammenfassung
Forschung und auch Planung im Gesundheitsbereich sind sicher notwendig. Das wird niemand bestreiten können und wollen. Für Forschung und Planung werden aber häufig personenbezogene Daten von Patienten benötigt. Da stehen sich nun zwei Interessen gegenüber: das Interesse des Forschers, für die Allgemeinheit bestimmte Krankheitsursachen herauszufinden, und auf der anderen Seite das Interesse des einzelnen am Schutz seiner persönlichen Daten. Um diesen Interessenkonflikt aufzulösen, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder der Gesetzgeber gestattet oder gebietet in bestimmten Fällen die Weitergabe persönlicher Daten oder der Betroffene willigt selbst ein.