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Dtsch Med Wochenschr 1981; 106(10): 314
DOI: 10.1055/s-0029-1236859
DOI: 10.1055/s-0029-1236859
Arztrecht
© 1981 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Herausgabe von Krankenunterlagen und Auskunfterteilung an Versorgungsämter
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
24. August 2009 (online)
Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit der ärztlichen Schweigepflicht wird in der Praxis immer wieder die Frage laut, inwieweit der behandelnde Arzt verpflichtet ist, Sozialleistungsträgern, zum Beispiel Versorgungsämtern, Auskunft zu erteilen oder Krankenunterlagen zur Einsichtnahme herauszugeben.