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Dtsch Med Wochenschr 1981; 106(44): 1471-1474
DOI: 10.1055/s-0029-1236948
DOI: 10.1055/s-0029-1236948
Arztrecht
© 1981 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Rechtsstellung der Medizinstudenten während des praktischen Jahres
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
26. August 2009 (online)
Zusammenfassung
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 der Approbationsordnung für Ärzte (AOÄ) bestimmt, daß das letzte Jahr des Medizinstudiums nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung auf die praktische Ausbildung in Krankenanstalten entfällt. Die Rechtsstellung der Studierenden während dieses «praktischen Jahres» ist teilweise I umstritten (1).