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DOI: 10.1055/s-0029-1236966
© 1981 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Die Bindung des Arztes an den Überweisungsauftrag
Publication History
Publication Date:
26 August 2009 (online)
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 8. 7. 1981 (6 RKa 3/79) eine bedeutsame Entscheidung zu der Frage gefällt, ob und in welchem Umfang ein auf Überweisung tätig gewordener Arzt an den Auftrag des behandelnden Arztes gebunden ist. Ein Arzt für Chirurgie hatte in vier Überweisungsfällen jeweils neben der ausdrücklich erbetenen Leistung «Rö: Ringfinger re.», «zehn Reizstrombehandlungen», «Rö-Kontrolle» bzw. «Rö» auch noch Nr. 1 des Bewertungsmaßstabes für kassenärztliche Leistungen – BMÄ – (Beratung eines Kranken) – in einem Fall zweimal – und Nr. 25 BMÄ (eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung) sowie in dem zur Reizstrombehandlung über-wiesenen Fall 14 weitere Behandlungen abgerechnet. Im Verfahren auf rechnerische Richtigstellung hat die beklagte Kassenärztliche Vereinigung (KV) den auf die Auftragsüberschreitung zurückzuführenden Betrag dem Arzt für Chirurgie belastet. Seine Klage wurde durch das Bundessozialgericht zurückgewiesen.