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DOI: 10.1055/s-0029-1242055
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
Bemerkung
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
01. Oktober 2009 (online)
Der Körper lag rücklings zwischen den Gleisen. Er trug einen langen schwarzen Mantel, Jeans und braune Schuhe. Die Person musste klein gewesen sein, denn der Körper fand, von den Füßen bis zum Hals gestreckt, zwischen den Gleisen Platz. Die Spurbreite betrug 1435cm. Der Kopf lag 10,5m vom Körper entfernt in Richtung W. Auf dem Schotterbett fanden sich Flecken von Blut. Den Manteltaschen entnahm man die Autoschlüssel, die Fernsteuerung der Garage und Kleingeld. Wachtmeister A begab sich in die Leichenhalle. Er konnte die Person eindeutig identifizieren. Es handelte sich um Marinetta C.
Um 15.24 Uhr desselben Tages hatte Wachtmeister A an die Einsatzzentrale gemeldet, dass Frau C sich das Leben nehmen wollte. Sie hatte bei ihm angerufen. Der Anruf kam aus einer Kabine in Bahnhofnähe. Drei Suizidversuche hatte sie schon unternommen. Gestützt auf diese Meldung rückten drei Patrouillen aus, zum Bahnhof U und den umliegenden Bahnhöfen und Geleisen. Da sie Marinetta nicht fanden, wurde die Fahndung nach einer Stunde abgebrochen. Um 18.52 Uhr meldete die Betriebsleitzentrale der Bundesbahnen, dass ein Lokführer eine tote Person auf den Gleisen gesichtet habe. Sie lag zwischen Bahnhof U Richtung W und dem folgenden Bahnübergang. Gestützt auf diese Meldung rückten Wachtmeister A und Kollegen zum Unfallort aus, wo sie die Person enthauptet fanden.
Am Morgen war Marinetta von 9-10 Uhr bei Bruno A zur Befragung gewesen. Sie soll keine Tötungsabsicht geäußert haben. Nach Aussagen des Wachtmeisters soll Marinetta von ihrem Mann schon seit Jahren terrorisiert worden sein.
Der Todeszeitpunkt konnte auf einen Moment zwischen 17.30 und 18.15 Uhr eingegrenzt werden. Aufgrund der Lage des Körpers und des abgetrennten Kopfes konnte man mit Bestimmtheit sagen, dass Marinetta C von einem Richtung W fahrenden Zug erfasst worden war. Der meldende Lokführer aber war in Richtung U unterwegs. "Daher kann ausgeschlossen werden, dass die Person vom Zug des Meldeerstatters überfahren wurde. Der todesursächlich gewesene Zug konnte nicht ausfindig gemacht werden. Auf weitere Ermittlungen in dieser Sache wird verzichtet", hielt der Staatsanwalt fest, "zumal davon ausgegangen werden kann, dass der verantwortliche Lokführer den Unfall gar nicht bemerkt hat."
Ulrike Hoffmann-Richter, Luzern